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Fußball: Die Auf- und Abstiegs – Situation

FUSSBALL
von Marco Castiglione

 

Die Auf- und Abstiegs – Situation

Die Geschichte der „A und A“ – Situation ist eine Geschichte voller Missverstände.J

Gleichzeitig beinhaltet sie wichtige und spannende Szenarien für die betroffenen Mannschaften.

Wir versuchen über Auf- und Abstieg in unserer Region aufzuklären, auch wenn die Länge des Beitrages vielen Mediennutzer ans Limit führen wird.

Dazu muss man die ganzen Ordnungen und Ausschreibungen analysieren. Die wichtigen Passagen sind ganz unten aufgeführt.

In der Bezirksliga sind die Meisterschaft und der Aufstieg von Atlas nun klar (Herzlichen Glückwunsch). Durch die A-Jugend des Vereins sollte die Aufstiegsberechtigung gesichert sein. Weitere Aufsteiger sind durch die Landesligasituation nicht zu erwarten, es sei denn Mannschaften ziehen zurück. Im Tabellenkeller ist es irre spannend. Bis zum 27.05 werden alle Partien ausgetragen sein. Esenshamm darf dabei weltrekordverdächtige 6 Spiele in 13 Tagen austragen. Mit Ganderkesee und TurAbdin sind zwei Mannschaften unseres Kreises im Abstiegskampf vertreten. Die Bezirksliga ist mit 16 Mannschaften in der normalen Sollstärke, es gibt drei Absteiger.

Szenario Abstieg TurAbdin: Dann wird TurAbdin ganz normal in die Kreisliga runtergehen und mit dem Kreisligameister die Liga tauschen.

Szenario Abstieg Ganderkesee: Ganderkesee tauscht die Ligazugehörigkeit mit dem Kreisligameister. Dazu muss Ganderkesee II nach § 34 (4) b) SpO und Ausschreibung  des Kreises 3.1.3 die Kreisliga verlassen. Sie sind dabei zu der Abstiegsquote des Kreises (laut Ausschreibung drei Kreisligaabsteiger) hinzuzählen, d.h. es steigen dann nur noch die beiden Tabellenletzten ab.

Szenario Abstieg Abdin und Ganderkesee:  Die hiesige Kreisliga müsste beide Mannschaften aufnehmen. Ganderkesee II müsste wieder in die Kreisklasse absteigen. Die Zahl der Kreisligisten würde sich in der kommenden Saison nach § 18 (4) c) SpOwieder auf 17 erhöhen. Da die Sollzahl der Kreisliga höchstens 16 betragen darf, gäbe es 2017/2018 wieder drei Absteiger. Die Anzahl der Absteiger in dieser Saison darf bei drei Mannschaften bleiben, wobei Ganderkesee II und die beiden Tabellenletzten absteigen.

Szenario kein Absteiger aus dem Kreis: Bleiben beide in der Liga, so wird es ganz normal einen Aufsteiger aus der hiesigen Kreisliga geben. Da es auch drei Absteiger geben muss, darf eine Mannschaft mehr aus der 1. KK aufsteigen

Dass in irgendeiner Konstellation nur zwei Mannschaften die Kreisliga verlassen, ist wegen der Ausschreibung nicht möglich. Sollte durch Rückzüge außerhalb von Fall § 34 (4) c) (Abmeldung von der Spielklasse wie bei Falkenburg in der Vorsaison) die Sollstärke der Kreisliga unterschritten werden, dürften mehr Mannschaften aus der 1. KK aufsteigen.

Allen Mannschaften viel Erfolg und guten Sportsgeist.

 

Die Spielordnung des NFV § 18

(3) Jeder Meister seiner Staffel steigt automatisch auf, soweit nicht andere Bestimmungen der Spielordnung oder Ausschreibungen der Spielinstanzen dem entgegenstehen. Die Beschlussfassung über die Regelung des Auf- und Abstiegs im Einzelnen obliegt

  1. a) zwischen Oberliga Niedersachsen und Landesliga dem Verbandsvorstand,
  2. b) zwischen Landesliga und Bezirksliga sowie Bezirksliga und Kreisliga dem zuständigen Bezirksvorstand,
  3. c) zwischen Kreisliga und Kreisklassen dem zuständigen Kreisvorstand.

(4) Für die Staffelstärke und die Abstiegsregelung in den Spielklassen gilt Folgendes:

  1. a) Die Sollzahl in den Verbands- und Bezirksspielklassen beträgt 16 Mannschaften je Staffel, in der Kreisliga mindestens 14, höchstens 16 Mannschaften. Für alle anderen Spielklassen wird die Sollzahl durch die jeweilige Ausschreibung festgelegt.
  2. b) Die Abstiegsquote umfasst mindestens zwei Mannschaften je Staffel; bei drei oder mehr Staffeln in der darunter liegenden Spielklasse erhöht sich die Abstiegsquote bzw. kann die zuständige Spielinstanz einen besonderen Modus (z. B. Relegationsspiele) festlegen.
  3. c) Überschreitet in einer Spielklasse die Zahl der Absteiger aus der höheren Spielklasse die Zahl der Aufsteiger in die höhere Spielklasse, so kann die Sollzahl für ein Jahr um höchstens 2 Mannschaften je Staffel in der Spielklasse überschritten werden, andernfalls steigen weitere Mannschaften ab (gleitende Skala). Entsprechend erhöht sich im nächsten Spieljahr die Zahl der absteigenden Mannschaften.
  4. d) Unterschreitet in einer Spielklasse die Zahl der Absteiger aus der höheren Spielklasse die Zahl der Aufsteiger in die höhere Spielklasse, kann bis zur Sollzahl durch zusätzliche Aufsteiger aufgefüllt werden.

Spielordnung NFV § 34

(4) Unter Anrechnung auf die Abstiegsquote einer Spielklasse zählen als Absteiger:

  1. a) in der laufenden Spielserie zurückgezogene oder wegen Nichtantretens ausgeschiedene Mannschaften. Im Falle der Meldung zur neuen Spielserie werden diese Mannschaften der untersten Spielklasse zugeordnet;
  2. b) untere Mannschaften, die aufgrund des Abstiegs einer höheren Mannschaft die Spielklasse verlassen müssen;
  3. d) Mannschaften, für die bis zu einem von dem zuständigen Spielausschuss vorgegebenen Meldetermin schriftlich die Nichtteilnahme für die bisherige Spielklasse erklärt wird. Diese Mannschaften steigen in die nächstniedrigere Spielklasse ab. Bei einem Verzicht auf Teilnahme in dieser Spielklasse erfolgt die Zuordnung in die unterste Spielklasse.

Aus der Ausschreibung des Bezirks Weser-Ems

2.5 Abstieg

2.5.1 Die Abstiegsquote wird nach § 18 (4) SpO wie folgt festgelegt:

Landesliga Weser Ems = 5 Mannschaften

Bezirksliga Staffel 1 (Nordwest) = 3 Mannschaften

Bezirksliga Staffel 2 (Nordost) = 3 Mannschaften

Bezirksliga Staffel 3 (Südwest) = 3 Mannschaften

Bezirksliga Staffel 4 (Mitte) = 2 Mannschaften

Bezirksliga Staffel 5 (Südost) = 3 Mannschaften

2.5.2 Unter Anrechnung auf die Abstiegsquote gelten in allen Leistungsklassen wie bisher die in § 34 (4) SpO genannten Mannschaften.

2.6 Sollzahl der Landesliga beträgt 16 Mannschaften.

Sollzahl in allen Bezirksliga Staffeln beträgt 16 Mannschaften

Überschreitet in einer Staffel die Zahl der Absteiger aus der höheren Klasse die Zahl der Aufsteiger in die höhere Klasse, so wird die Sollzahl für ein Jahr um maximal 2 Mannschaften je Staffel überschritten. Wird auch sie überschritten, wird die gleitende Skala sofort angewendet (siehe § 18 (4) c SpO). In den genannten Fällen erhöht sich entsprechend im nächsten Spieljahr die Zahl der absteigenden Mannschaften in der betroffenen Staffel.

2.6.2 Unterschreitet in einer Bezirksligastaffel die Zahl der Absteiger aus der höheren Klasse die Zahl der Aufsteiger in die höhere Klasse, erhöht sich die Zahl der Aufsteiger in diese Staffel aus der betreffenden Region bis die Sollzahl wieder erreicht ist. Dabei ist allerdings § 34 (5) SpO zu beachten.

Die Ausschreibung des KreisesOl-Land-Del

  1. Auf und Abstiegsregelung

3.1.1 Die Grundsätze des Auf- und Abstiegs sind in den §§ 18 und 32 sowie dem Anhang 3 der SpO geregelt.

3.1.3 Die Einreihung von mehreren Mannschaften eines Vereins ist in Klassen unterhalb der Kreisliga erlaubt. Die erste Mannschaft darf aber mit keinem weiteren Teams des Vereins in einer Staffel spielen.

3.2 Direkte Aufstiege Erfüllt eine Mannschaft die Vorgaben der Aufstiegsberechtigung nicht, belegt sie aber einen Tabellenplatz, der zum direkten Aufstieg berechtigt, kann diese Mannschaft nicht aufsteigen. Die nächstplatzierte Mannschaft mit Aufstiegsberechtigung in dieser Staffel erhält das direkte Aufstiegsrecht.

3.3 Abstiege Welche Mannschaften auf die Abstiegsquote in den einzelnen Klassen anzurechnen sind, ergibt sich aus §34 (4) der Spielordnung.

3.4. Altersklassen Herren Kreisliga

3.4.1.1 Die Sollzahl der Kreisliga beträgt 16 Mannschaften.

3.4.1.2 Die bestplatzierte Mannschaft mit Aufstiegsberechtigung steigt in die Bezirksliga auf. Drei Mannschaften steigen in die 1. Kreisklasse ab.

3.4.1.3 Wird die Sollzahl aufgrund der bestehenden Auf- und Abstiegsregelung unterschritten, wird Kreisliga bis zur Sollzahl durch zusätzliche Aufsteiger aufgefüllt.