ALLGEMEIN
von Marco Castiglione
Zur Bundesratsabstimmung über den Lärmschutz bei Sportanlagen:
Ihr habt wahrscheinlich schon darauf gewartet: Was wurde heute im Bundesrat beschlossen?
Da das Ergebnis der Abstimmung etwas unübersichtlich war, mussten wir erstmal ein paar Informationen einholen. Beim Bremer Landesverband knallen schon die Sektkorken. Aus unserer Sicht etwas zu früh:
Der Bundesrat hat zwar der Änderung der Verordnung zugestimmt, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass noch eine Veränderung in einer Dezibelangabe umgesetzt wird. Das bedeutet, dass das parlamentarische Verfahren noch nicht am Ende ist. Jedoch haben wir sozusagen nun 2,8 der drei Hürden bis zum Inkrafttreten überwunden. Die Bundesregierung muss dieser Veränderung ihres eigenen Entwurfs nun noch zustimmen und der Bundestag darf dann auch nochmal die Sache abnicken. Erst anschließend unterschreibt der Bundespräsident die neue Sportanlagenlärmschutzverordnung und nach drei Monaten ist sie dann gültig und wir glücklich.
Welcher Zeitrahmen ist nun wahrscheinlich? Wenn nicht aktuelle Krisen und Katastrophen das Tagesgeschäft der Politik behindern, dann kann die Bundesregierung ebenso wie der Bundestag im April die Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung bringen und zustimmen. Im Mai erfolgt dann die präsidiale Unterschrift und im August wird sie gültig. Dann liegt der Ball bei der Stadt Delmenhorst und dort wird über die Auflagen neu entschieden.
Ihr seht, der Sekt darf noch verschlossen bleiben, aber ihn kaltzustellen, ist nicht verkehrt.
Wir sind guter Dinge und freuen uns auf den Sport am Wochenende. Lasst die Spiele beginnen.